In den letzten Jahren habe ich mich intensiv der Akupunktur gewidmet. Sie ist einer der fünf Bausteine der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) neben der chinesischen Arzneitherapie, Diätetik, chin. Massage/Tuina sowie Qi Gong.
Die Akupunktur ist in vielen Bereichen anwendbar. Das geht auch über das gynäkologische Spektrum hinaus. Besonders gute Wirksamkeit zeigt die Heilmethode bei folgenden Beschwerden:
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Bereich der Gynäkologie die Kosten nicht. Auch werden die Kosten nicht bei jedem Beschwerdebild sicher durch die Beihilfe übernommen. Damit handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.
Die Kosten für die Akupunktur belaufen sich je Sitzung auf 35 EUR – abhängig von der Länge der Sitzung. Die Anzahl der benötigten Sitzungen variiert in Abhängigkeit vom Beschwerdebild zwischen 3 und 12 Sitzungen (Ausnahme Polyneuropathie)
Ich biete die Akupunktur auch außerhalb der gynäkologischen Behandlung an.
Es gibt besonders in der Gynäkologie zahlreiche Beschwerden, die auf naturheilkundliche Behandlungen gut ansprechen. Das ist z.B. der Fall bei Blasenbeschwerden, Brustspannen, Wechseljahrsbeschwerden oder Zyklus-Unregelmäßigkeiten.
Es gibt besonders in der Gynäkologie zahlreiche Beschwerden, die auf naturheilkundliche Behandlungen gut ansprechen. Das ist z.B. der Fall bei Blasenbeschwerden, Brustspannen, Wechseljahrsbeschwerden oder Zyklus-Unregelmäßigkeiten.
Taping kann besonders in der Schwangerschaft helfen Beschwerden zu lindern. Dies kann z.B. Rückenbeschwerden, Symphysenlockerung in der späteren Schwangerschaft, Druck durch den Bauch nach unten, aber auch Taubheit der Hände durch Verengung des Karpaltunnel.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Leistung nicht. Für gesetzlich versicherte Patienten ist das Kinesiotaping eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Taping kann in der Schwangerschaft helfen, Beschwerden zu lindern. Zum Beispiel bei Rückenschmerzen, Symphysenlockerung in der späteren Schwangerschaft, Druck durch den Bauch nach unten, aber auch bei Taubheit der Hände durch Verengung des Karpaltunnels.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Leistung nicht.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen ist das Kinesio-Taping
eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
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